Mieterstrom - neue Förderung für dezentrale Versorgungsmodelle.

BWV Berliner Wiss.-Verl.
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

BWV Berliner Wiss.-Verl.

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 649/41:2017

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energie-Gesetzes" haben Mieterstrommodelle mit Solaranlagen zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Nach den neuen Regelungen können die Betreiber von Solaranlagen bis 100 Kilowatt auf Wohngebäuden für den von Mietern vor Ort verbrauchten Strom einen sogenannten Mieterstromzuschlag als Förderung nach dem EEG 2017 verlangen. Diese Förderung tritt neben das Entgelt, das die Anbieter von Mieterstrom ihren Kunden für die Lieferung des Solarstroms in Rechnung stellen. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden voranzutreiben und neben Hauseigentümern auch Mieter profitieren zu lassen. Der Beitrag setzt sich mit den Voraussetzungen auseinander, unter denen der Mieterstromzuschlag geltend gemacht werden kann.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 35-53

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

k:wer-Schriften