Mieterstrom - neue Förderung für dezentrale Versorgungsmodelle.
BWV Berliner Wiss.-Verl.
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BWV Berliner Wiss.-Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: R 649/41:2017
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Abstract
Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energie-Gesetzes" haben Mieterstrommodelle mit Solaranlagen zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Nach den neuen Regelungen können die Betreiber von Solaranlagen bis 100 Kilowatt auf Wohngebäuden für den von Mietern vor Ort verbrauchten Strom einen sogenannten Mieterstromzuschlag als Förderung nach dem EEG 2017 verlangen. Diese Förderung tritt neben das Entgelt, das die Anbieter von Mieterstrom ihren Kunden für die Lieferung des Solarstroms in Rechnung stellen. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden voranzutreiben und neben Hauseigentümern auch Mieter profitieren zu lassen. Der Beitrag setzt sich mit den Voraussetzungen auseinander, unter denen der Mieterstromzuschlag geltend gemacht werden kann.
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S. 35-53
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