Die Auswirkung der Änderungen des Kindschaftsrechts auf den Bereich Amtspflegschaften/Beistandschaften am Beispiel des Jugendamtes der Stadt Rüsselsheim.

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DE

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Wiesbaden

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ZLB: 4-2006/136

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Am 1. Juli 1998 trat in Deutschland das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Durch diese Reform wurde die zuvor bestehende Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern beendet. Folgende Fragen werden bearbeitet: Wie sind die Auswirkungen des neuen Kindschaftsrechts auf die Praxis? Wie hat sich das Arbeitsgebiet Amtspflegschaften/Beistandschaften verändert? Hat sich die absolute Fallzahl durch den Wegfall der automatisch eintretenden Amtspflegschaft verringert? Hat sich dadurch auch der Arbeitsaufwand verringert? Wie beurteilen die Beistände die Reform und wie beurteilen die Klienten dieses Angebot des Jugendamtes? Im Rahmen der Diplomarbeit werden die Auswirkungen der Kindschaftsrechtsreform auf den Bereich der Amtspflegschaften/Beistandschaften untersucht. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Wegfall der gesetzlichen Amtspflegschaft in Verbindung mit der Schaffung der Beistandschaft auf Antrag. Um die o.g. Fragen zu beantworten wird zunächst eine Gegenüberstellung von altem und neuem Recht dargestellt. Um auf praxisrelevante Zahlen zurückgreifen zu können, wird eine Analyse der Akten des Jugendamtes der Stadt Rüsselsheim (710 Fälle aus den Jahren 1997 bis 2004) statistisch ausgewertet. sg/difu

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38 S.

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