Hausordnung der Eigentümergemeinschaft und Mieter von Eigentumswohnungen.
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1983
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IRB: Z 878
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Abstract
Es ergeben sich häufig Schwierigkeiten aus dem Verhältnis Eigentümergemeinschaft bzw. Verwalter, Wohnungseigentümer und Mieter was die Bindung des Mieters an die Hausordnung betrifft. Es wird gezeigt, dass der Vermieter für den Mieter verantwortlich ist - eine unmittelbare Verbindung Eigentümergemeinschaft - Mieter besteht nicht. Der Bericht gibt Hinweise, wie gegen die Hausordnung verstoßende Mieter vorgegangen werden kann. hb
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 12(1982)Nr.2, S.42-43