Junge Flüchtlinge in der Volljährigkeitsfalle.
Juventa
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Juventa
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DE
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Weinheim
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0947-8957
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Abstract
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden bei ihrer Ankunft in der Regel vom Jugendamt in Obhut genommen und im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht. Dies ist das Ergebnis eines jahrelangen Einsatzes für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, denn noch bis vor wenigen Jahren wurden auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie erwachsene Flüchtlinge behandelt. Während sich die Jugendlichen in Maßnahmen der Jugendhilfe befinden, einen Vormund haben und zur Schule gehen können, sind die ausländerrechtlichen Restriktionen, die für Asylsuchende gemeinhin gelten, zumindest gemildert. Bei Erreichen der Volljährigkeit so die Schilderungen der AutorInnen - drohen die gemachten Fortschritte aber auf einen Schlag wieder zu zerfallen.
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Forum Erziehungshilfen
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Nr. 3
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S. 155-156