Verkehrspolitische Akzente der Bundesfernstraßenplanung ab 1976.
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1976
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BBR: Z 151
IRB: Z 161
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Zusammenfassung
Nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1971 ist der Bedarfsplan mit drei Dringlichkeitsstufen für den Ausbau im Abstand von jeweils fünf Jahren zu überprüfen. Für den 2. Fünfjahresplan 1976 - 1980 ergeben sich Korrekturen gegenüber der bisherigen Planung durch Veränderungen der Strukturdaten (Einwohnerzahl, Wirtschaftswachstum, Motorisierungsgrad), durch den Vorrang des ÖPNV in Städten, durch die Finanzmittelknappkeit des Staates und durch energie- und umweltpolitische Rücksichtnahmen. Auf der Grundlage von Nutzen-Kosten-Untersuchungen und unter Berücksichtigung des Bundesraumordnungsprogramms wurde eine neue Dringlichkeitsreihung vorgenommen, wobei die Bundesländer zur Einbringung ihrer Interessen umfassend beteiligt waren. Außerdem wurde eine Anpassung an die eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten unternommen. Die Planung für die nächsten 10 Jahre sieht für eine Dringlichkeitsstufe Ia ein Ausgabenvolumen von 37,3 Mrd DM (Überhang 15,9 Mrd DM; neue Baumaßnahmen 21,4 Mrd DM) vor. Diese Mittel reichen für 3200 km zweispurige und 2500 km vierspurige Straßen. Wesentlicher Bestandteil des Bewertungsverfahrens war der Beitrag des Straßenbaus zur Beseitigung bestehender regionaler Strukturschwächen; in den Problemregionen der Bundesrepublik Deutschland sollen daher Erschließungsstrecken zu den vorrangigen Maßnahmen gehören. Die Investitionsplanung wurde mit den übrigen Verkehrsträgern abgestimmt, um so Parallelinvestitionen zu vermeiden und die regionalen Auswirkungen von DB-Streckenstillegungen zu berücksichtigen. Der neue Bedarfsplan, der jetzt als Regierungsentwurf vorliegt, kann nicht als Ausdruck einer autofeindlichen Politik gewertet werden; der Straßenbau wird, wenn auch im Rahmen revidierter Zielvorstellungen, kontinuierlich weitergeführt.
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In: Straße u.Autobahn, Bonn 27 (1976), 3, S. 77-82, Abb.; Lit.