Landschaftserhaltungsverbände (LEV) - im Dienst einer intakten Natur.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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Abstract

Die Pflichtaufgaben im Bereich Landschaftspflege haben durch Vorgaben der Europäischen Union (EU) wie Natura 2000, das Biotopschutzgesetz und die Eingriffsregelung deutlich zugenommen. Bei der Umsetzung der Aufgaben besteht im Bundesland Baden-Württemberg ein erhebliches Vollzugsdefizit. Für viele Naturschutzaufgaben stellt sich auch die Frage, ob eine klassische Verwaltungsbehörde die richtige Struktur für eine effiziente Umsetzung der Landschaftspflege ist. Vollzug des Vertragsnaturschutzes, Biotoppflege und Biotopvernetzung müssen nicht zwingend von einer Behörde erledigt werden. Die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) in Baden-Württemberg zeigen, dass es auch anders geht. In dem Beitrag werden die Aufgabenfelder der Landschaftserhaltungsverbände beschrieben. Es handelt sich um freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen, Kommunen, Naturschutzverbänden und Landnutzern. Sie organisieren die Pflege und Entwicklung der Biotope mit Unterstützung der örtlichen Landwirte und unterstützen so die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden bei der Umsetzung der Landschaftspflege-Richtlinie (Vertragsnaturschutz). Sie orientieren sich dabei an vorhandenen Managementplänen, Pflegeplänen und Biotopvernetzungskonzeptionen. Sie sind auch prädestiniert, die Entwicklungsziele in Natur-2000-Gebieten umzusetzen. Bisher existieren sechs LEV in Baden-Württemberg.

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Die Gemeinde

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Nr. 10

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S. 388-391

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