Die Sparkasse in der kommunalen Gebietsreform.
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1972
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SEBI: 72/2512
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Zusammenfassung
Mit der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform in den Flächenstaaten der Bundesrepublik stellt sich die Frage, ob und wieweit auch Sparkassen von den Änderungen ihrer Träger betroffen sind.In den Ländern enthält nur das bayerische Sparkassenrecht ausdrückliche Bestimmungen über die Anpassung der Sparkassen an die Gebietsänderungen.In den übrigen Ländern muß daneben auf allgemeine Grundsätze des Sparkassenrechts wie das Subsidiaritätsprinzip und das Regionalprinzip zurückgegriffen werden.Das Regionalprinzip besagt, daß es grundsätzlich unzulässig ist, daß sich Sparkassen aktiv außerhalb ihres Gewährträgerbereichs aktiv geschäftlich betätigen.Das Subsidiaritätsprinzip verpflichtet die Kreissparkassen, ihre Geschäftstätigkeit in den kreisangehörigen Gemeinde aufzugeben, wenn diese leistungsfähig und willens sind, eigene Sparkassen zu errichten.Der Verfasser geht in dieser Arbeit insbesondere auf Fragen der Übertragung von Sparkassen und Zweigstellen auf andere Gemeindeträger und deren wirtschaftliche Folgen ein.wd/difu
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Göttingen: (1972), 151 S., Lit.