Europäisches Artenschutzrecht und Energiewende.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: R 292/343

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Abstract

Die Rechtsprechung hat sich in den zurückliegenden Jahren bereits nach Kräften darum bemüht, die Konturen des Artenschutzrechts zu schärfen und in einer praxisgerechten Weise auszuformen. Das rechtliche Baufeld, auf dessen Basis Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung regenerativ erzeugten Stroms gegründet werden können, ist daher geräumt und in Teilbereichen bereits hinreichend befestigt. Dennoch tauchen in dem unionsrechtlich beeinflussten Feld des Artenschutzrechts immer wieder Fragen auf, die noch nicht zur allseitigen Zufriedenheit beantwortet werden können. Im Beitrag soll daher nicht nur der gesicherte Stand der artenschutzrechtlichen Erkenntnis präsentiert, sondern zugleich auf Problemfelder aufmerksam gemacht werden, die noch der Klärung bedürfen, damit sich die Energiewende in rechtlich gesicherten Bahnen vollzieht.

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S. 205-228

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