Ein Grundkurs in Denkmalpflege.

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SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36
BBR Z 264
IFL Z 476

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Zusammenfassung

Nach einer geschichtlichen Ausführung über Kontroversen der Denkmalpflege wird anhand von sechs Anmerkungen ausführlicher auf wichtige Aspekte bezüglich Sinn und Aufgabenbereich der Denkmalpflege eingegangen und kritisiert. 1. Anmerkung: Denkmalpflege ist Geschichtspflege. Nicht geschichtliche Kenntnis oder gar Einsicht in die Notwendigkeit der Geschichte, sondern Nostalgie ist Grundlage öffentlicher Denkmalverehrung. 2. Anmerkung: Betrachtungen über den Denkmalbegriff. Keine Frage, dass die speziell denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen oft beflügelnd wirken, allerdings war das nur gelegentlich eine gestalterische, weit häufiger eine ökonomische Beflügelung. 3. Anmerkung: Verabsolutierung von denkmalpflegerischer Erhaltung ist oft weder Erhaltung noch denkmalpflegerische Tat. 4. Anmerkung: Betrachtungen über Verfahrenslösungen. Die Rolle des Denkmalpflegers ist die des Mahners, nicht die des Herrschers über das Schicksal des Denkmals. 5. Anmerkung: Es plant der Bauherr. Der Konservator hat nur zu prüfen, ob der Bauwunsch mit dem Denkmal in unerträglichen Widerspruch tritt. 6. Anmerkung: Erhalten und Gestalten. Das Kernproblem ist das Problem des Umgangs mit einer Restmasse. (-z-)

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Denkmalpflege, Geschichte, Begriffsbestimmung, Verfahren, Denkmalschutzgesetz, Kompetenz, Kompetenzverteilung, Kritik, Bildung/Kultur, Denkmal

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In: Bauwelt, 78(1987), Nr.9, S.359-362, Abb.;Lagepl.

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Denkmalpflege, Geschichte, Begriffsbestimmung, Verfahren, Denkmalschutzgesetz, Kompetenz, Kompetenzverteilung, Kritik, Bildung/Kultur, Denkmal

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