Fachprogramm Wohnen der Stadt Augsburg. Festlegung und Begründung von Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

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SEBI: 90/1354-4

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Das Angebot an preiswertem Wohnraum geht auch in Augsburg seit Jahren kontinuierlich zurück. Insbesondere ältere Mietwohnungen sind durch umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen in ihrem Bestand gefährdet. Die Folge ist, daß ökonomisch schwächere Mietergruppen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Die Studie ermittelt zum einen alle Bereiche im gesamten Stadtgebiet, in denen die Voraussetzungen für die Anwendung von Milieuschutzsatzungen gegeben sind, zum anderen wird für ein konkretes Wohngebiet im Stadtteil "Bürenkeller-Süd" untersucht, ob dort die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhaltenswert bzw. schutzwürdig im Sinne des Gesetzes ist. cp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungsversorgung, Wohnungsmangel, Fachplanungsprogramm, Erhaltungsgebiet, Erhaltungssatzung, Baugesetzbuch, Wohnbevölkerung, Städtebau, Milieuschutz, Sozialstruktur, Verdachtsgebiet, Befragung, Städtebaurecht, Wohnungspolitik, Wohnungswesen, Stadtplanung/Städtebau, Wohnen

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Augsburg: (1989), 231 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Wohnungsversorgung, Wohnungsmangel, Fachplanungsprogramm, Erhaltungsgebiet, Erhaltungssatzung, Baugesetzbuch, Wohnbevölkerung, Städtebau, Milieuschutz, Sozialstruktur, Verdachtsgebiet, Befragung, Städtebaurecht, Wohnungspolitik, Wohnungswesen, Stadtplanung/Städtebau, Wohnen

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Stadtentwicklungsprogramm Augsburg; 16