Bestimmung von Kleinzentren und "Systemgeeignetheit" in der Planung.

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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6

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Im Hinblick auf die Einstufung von Kleinzentren und unter Berücksichtigung der neueren Erkenntnisse aus dem Bereich des Planungsrechts untersucht der Beitrag, ob man - zumindest im Bereich der Raumplanung - von einem allgemein gültigen Gebot der "Systemgeeignetheit" ausgehen kann. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob dieser Grundsatz bei der Bestimmung der Einstufungskriterien für zentrale Orte in Bayern eingehalten wurde. hb

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Recht, Landesplanung, Raumordnung, Planungsrecht, Zentraler Ort, Kleinzentrum, Einstufung, Zielkriterium, Systemeignung, Systemkonformität, Überprüfung

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Der bayerische Bürgermeister, München 32(1979)Nr.6, S.11-12, 25-29, Lit.

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Recht, Landesplanung, Raumordnung, Planungsrecht, Zentraler Ort, Kleinzentrum, Einstufung, Zielkriterium, Systemeignung, Systemkonformität, Überprüfung

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