Regelungs- und Kontrolldichte im Atomrecht.
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1984
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SEBI: 86/6774
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Gerade die friedliche Nutzung der Kernenergie als angewandte Naturwissenschaft kennzeichnet eine besonders dynamische Entwicklung (Schneller Brutreaktor, Wiederaufbereitungsanlagen, Hochtemperaturreaktoren etc.), die das Spannungsverhältnis der Technik zum Recht als einer allmählich gereiften Wertordnung, für die eine gewisse Statik charakteristisch ist, besonders deutlich werden läßt. Ausgehend von einer empirischen Betrachtung der Genehmigungs- und gerichtlichen Kontrollpraxis (Brockdorf, Grohnde, Wyhl etc.) stellt der Autor das System und die Inhalte normativer (hier vor allem verfassungsrechtlicher) und außernormativer Risikobewertungen dar. Die Rechtsdogmatik arbeitet in derartigen Fällen schnellen technischen Fortschritts verstärkt mit der Ermessenslehre (Verwaltungsermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Lehre vom Beurteilungsspielraum). Nach einer kritischen Analyse der Ermessenslehre im Atomrecht plädiert der Autor für eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Hierdurch würde nach seiner Ansicht keine wirkliche Einschränkung an Rechtsschutzmöglichkeiten bewirkt; es soll lediglich der Gefahr begegnet werden, daß der Verwaltungsrichter statt einer Verwaltungskontrolle eine gesetzesvollziehende gerichtliche Entscheidung trifft. chb/difu
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Baden-Baden: Nomos (1984), 237 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1984)
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Serie/Report Nr.
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 52