Vertrauensschutz beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht und bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/2789

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DI
S

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Abstract

Ob sich der Empfänger einer gegen EG-Recht verstoßenden gemeinschaftseigenen oder nationalstaatlichen Beihilfe auf Vertrauensschutz berufen kann, bestimmt es sich in beiden Fällen nicht nur nach nationalem, sondern auch nach EU-Recht. Die Untersuchung will herausarbeiten, inwieweit nationales Recht bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen vom Gemeinschaftsrecht bestimmt wird, wobei der Frage, inwieweit Gemeinschaftsrecht der Anwendung von nationalen Vertrauensschutzregelungen entgegenstehen kann, besondere Bedeutung zukommt. Untersucht wird die Rechtslage in Deutschland, Frankreich und England sowie die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf diese nationalen Rechtsordnungen. Es zeigen sich viele Abhängigkeiten. So müssen die Mitgliedstaaten die Einführung oder Umgestaltung einer Beihilfe der Kommission rechtzeitig anzeigen und mit der Auszahlung warten, bis die Kommission eine abschließende Entscheidung getroffen hat. Ist eine Rückforderungsentscheidung der Kommission rechtskräftig geworden, kann deren Rechtswidrigkeit nicht mehr vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden. Während in Großbritannien der Vertrauensschutz unter dem europäischen Einfluß zunimmt, ist für den sehr ausgeprägten Vertrauensschutz in Deutschland das Gegenteil der Fall. lil/difu

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XVIII, 230 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2061