Die Landsgemeinden der schweizerischen Kantone. Ein verfassungsgeschichtlicher Überblick seit 1900.
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SEBI: CM 216
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Die direkte Demokratie drückte sich bereits in der Entstehung der ersten Landsgemeinden im 13.Jahrhundert in Uri und in Schwyz aus.Später verbreitete sich die Institution der Landsgemeinde, in der alljährlich die Bürger des gesamten Kantons zusammentreten, um ihre Behörden zu wählen und um sich Gesetze zu geben, in weiteren Kantonen aus.Die Kantone, die ihre Landsgemeinden in die Neuzeit hinüberzuretten vermochten, zählen flächen- und bevölkerungsmäßig zu den kleinsten Kantonen und liegen im Gebirge, in den Nordhang der Alpen eingebettet: Glarus, Obwalden, Nidwalden, Appenzell-Innerrhoden und Appenzell-Außerrhoden. in Uri hat das Volk 1928 die Landsgemeinde abgeschafft.Umgekehrt haben sich im Laufe der Zeit die übrigen Kantone durch die Einführung von Gesetzesreferendum und -initiative hinsichtlich des Umfangs der Volksrechte immer mehr den Landsgemeindedemokratien angeglichen.Neben der Verfassungsgeschichte seit 1900 werden Begriff und Natur der Landsgemeinde, ihre Organstellung, die Befugnisse sowie die Landsgemeindetagung behandelt. chb/difu
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Ländliche Gemeinde, Kanton, Demokratie, Kompetenz, Staatsrecht, Versammlung, Wahlen, Abstimmung, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Winterthur: Keller (1965), XIV, 107 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1965)
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Ländliche Gemeinde, Kanton, Demokratie, Kompetenz, Staatsrecht, Versammlung, Wahlen, Abstimmung, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein