Netzzugang oder Mitwirkungsrecht Dritter bei der Energieversorgung mit Gas? Verfassungsrechtliche Grenzen des regulierten Netzzugangs.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Die Umsetzung der "Beschleunigungsrichtlinie" 2003/55/EG vom 26.6.2003 und die intendierte Vollendung des Erdgasbinnenmarktes tritt mit der Beschlussfassung der Bundesregierung vom 28.7.2004 über eine Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes in ein entscheidendes Stadium. Kernstück sind die Einführung des regulierten Netzzugangs und der damit verbundenen Entflechtung von Netzeigentum und Netzbetrieb bei vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen mit dem Ziel, eine verbraucherfreundliche und gesicherte Energieversorgung durch Wettbewerb zu gewährleisten. Die Unternehmensfreiheit und die Eigentumsgarantie der Unternehmen, die die leitungsgebundene Netzinfrastruktur aufgebaut haben und für ihre Funktionstüchtigkeit verantwortlich sind und bleiben, hindern den Gesetzgeber, soweit sein gemeinschaftsrechtlich abgesteckter Spielraum reicht, die Privatnützigkeit und die privatautonome Dispositionsfreiheit der Unternehmen durch ein allein vom öffentlichen Interesse bestimmtes Nutzungsregime zu verdrängen. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 19
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S. 1189-1198