Voraussetzungen und Folgen der Meßanordnung nach § 26 Abs. 1 BImSchG. Behördliche Überwachungsaufgabe oder Betreiberpflicht?
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 94/2924
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DI
S
S
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Abstract
Vor dem Hintergrund eines notwendigen Umweltschutzes haben die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenüberwachung für die Praxis des Immissionsschutzrechts eine überragende Bedeutung. Die Studie behandelt die Maßanordnung nach § 26 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die dann erlassen wird, wenn eine Verletzung der Betreiberpflichten durch den Austritt schädlicher Umwelteinwirkungen zu befürchten ist. Dann kann der Betreiber durch die Meßanordnung dazu verpflichtet werden, einer Meßstelle einen Meßauftrag zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen zu erteilen. Die Untersuchung geht zunächst auf das grundlegende Verhältnis staatlicher Anlagenüberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenüberwachungspflichten ein. Die Voraussetzungen und Folgen der Meßanordnung werden einer ausführlichen Analyse unterzogen. Danach erläutert der Autor die Kostenregelung des § 30 BImSchG. rebo/difu
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XXI, 204 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1510