Keine Ausschreibung kommunaler Kooperationen. EuGH-Urteil "Stadtreinigung Hamburg".

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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RE

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Abstract

In einem grundlegenden Urteil vom 9. Juni 2009 zum Fall der Stadtreinigung Hamburg, die mit vier umliegenden Landkreisen einen Abfallentsorgungsvertrag beschlossen hatte, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die Zusammenarbeit von Kommunen trotz gegenseitiger Leistungserbringung ohne vorherige Ausschreibung und ohne die Einholung von Angeboten privater Unternehmen zulässig ist. In dem Beitrag wird der Fall geschildert und es wird eine Kommentierung des Urteils vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung in eine Zeit fällt, in der kommunale Kooperationen in Bereichen der Daseinsvorsorge immer wichtiger werden. Grund sind einerseits der demografische Wandel und andererseits die aus der Wirtschaftskrise erwachsenen Finanzengpässe in den Kommunen. Die Felder für die interkommunale Zusammenarbeit werden dabei immer vielfältiger. Diese umfasst längst nicht mehr den klassischen Bereich der Abfall- und Abwasserentsorgung, der Wasserversorgung und der Tourismusförderung. Zunehmend finden auch kommunale Kooperationen in der Kultur, bei der Informationstechnologie sowie im Sozial- und Bildungsbereich statt. Ziel der Kooperationen ist es regelmäßig, gegenüber den Bürgern ein breites Dienstleistungsangebot in kommunaler Verantwortung vorzuhalten.

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Die Gemeinde

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Nr. 18

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S. 865-871

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