Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Steuerrecht.

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SEBI: 89/643

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Während Otto Mayer zu Beginn der wissenschaftlichen Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Vertrag diesen 1888 noch kategorisch ablehnte, setzte sich dieses Rechtsinstitut im Anschluß an die breit angelegte Studie Apelts aus dem Jahre 1920 Ende der 50er Jahre in Rechtsprechung und Literatur durch: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hielt den öffentlich-rechtlichen Vertrag und namentlich auch den Vergleichsvertrag grundsätzlich auch dort für zulässig, wo ihn das Gesetz nicht ausdrücklich zuläßt.Anders entschied das BVerwG aber für das Steuerrecht.Hier sollen "Vereinbarungen" unzulässig sein.Damit wurde an die entsprechende Rechtsprechung des Reichs- und Bundesfinanzhofs angeknüpft.Auch in der herrschenden steuerrechtlichen Literatur wird die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge im Steuerrecht verneint.Im Hinblick auf die nicht unerhebliche, konträre Praxis der Finanzbehörden, die vielfach mit den Steuerpflichtigen "Vereinbarungen" treffen, nimmt die Arbeit eine kritische Bewertung der Problematik vor. chb/difu

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Steuerrecht, Verwaltungsvertrag, Privatrecht, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Abgabenordnung, Rechtsprechung, Vertragsrecht, Prozessrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Steuer, Recht, Finanzen

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Köln: Deubner (1987), VIII, 233 S.(jur.Diss.; Heidelberg 1987)

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Steuerrecht, Verwaltungsvertrag, Privatrecht, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Abgabenordnung, Rechtsprechung, Vertragsrecht, Prozessrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Steuer, Recht, Finanzen

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Steuerwissenschaft; 26