Krankenhausbedarfsplan des Freistaates Bayern 1985. Stand 31. Dezember 1984. 10. Fortschreibung.

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SEBI: 79/869-Fortschr.10-4

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Abstract

Der Krankenhausbedarfsplan hat eine Doppelfunktion. Er ist Instrument, mit dem der Freistaat Bayern den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen feststellt und bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG gefördert werden. Dieser Bedarfsplan will unter Berücksichtigung des gewachsenen Bestandes ein koordiniertes System bedarfsgerecht gegliederter Krankenhäuser festlegen, die in ihrem diagnostischen und therapeuthischen Leistungsangebot aufeinander abgestimmt sind. Für ganz Bayern wird er im Zuge seiner laufenden Fortschreibung Aussagen treffen, an welchem Ort, für welche Zweckbestimmung, in welcher Zahl und Größe Krankenhäuser vorhanden sein müssen, um eine leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung im Sinne der zwingenden gesetzlichen Zielsetzung sicherzustellen. Der Bedarfsplan soll ferner die Voraussetzung dafür schaffen, daß die Krankenhäuser, auch durch Zusammenarbeit und Aufgabenteilung untereinander, z. B. über die Vorhaltung medizinischer Großgeräte, die Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten sicherstellen zu können. geh/difu

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Krankenhaus, Bedarfsplanung, Fortschreibung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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München: (1985), 80 S., Reg.

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Krankenhaus, Bedarfsplanung, Fortschreibung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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