Forderung an die Stickstoff- und Phosphorelimination. Aus der Sicht der Fachbehörden in Bayern.
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DE
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0724-6870
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IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840
TIB: ZO 1840
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Abstract
Die Nährstoffentfernung ist auf kommunalen Kläranlagen in Bayern seit 1990 wasserrechtlich vorgeschrieben und allgemein anerkannte Regel der Technik ge- worden. Sie ist unabhängig von emissionsrechtlichen Vorgaben auch aus Immissionsgesichtspunkten für viele Gewässer notwendig. Die erforderlichen Maßnahmen zur Erweiterung der Kläranlagen werden derzeit mit Unterstützung der Fachbehörden durchgeführt. Die Planungen sind weitgehend abgeschlossen, die Fertigstellungstermine sind abgestimmt und insbesondere in den Gebieten von Main und Elbe mit dem Endtermin 31. 12. 1998 fixiert. Für viele Anlagen sind die neuen Anforderungen Anlaß, längst fällige Modernisierungen gleichzeitig durchzuführen.
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Entsorgungspraxis
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Nr.1/2
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S.68-75 (6)