Die Natur- und damit der Boden- als Rechtssubjekt.
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1988
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SEBI: 90/304-4
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Zusammenfassung
Der Boden ist heute gefährdeter denn je. Die Fläche unverbauten Landes nimmt laufend ab und die Qualität des verbleibenden offenen Bodens leidet unter der Luftverschmutzung und der intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Ursache für die Schädigungen des Bodens ist der Mensch, die Gesellschaft. Die menschliche Gesellschaft ist es daher auch, die den Boden - zusammen mit der gesamten Natur - schützen muß. Ein möglicher könnte darin liegen, nicht nur den Boden sondern die ganze Natur mit Rechten auszustatten, sie in den bestehenden Rechtsordnungen als Rechtssubjekt anzuerkennen. Dieser Weg wird in den hier zusammengestellten Ausführungen in groben Strichen skizziert. Dabei wird zu einem großen Teil auf eine Abhandlung mit dem Thema "Die Rechte der Natur" und einem Vortrag über den "Boden als Rechtspersönlichkeit" zurückgegriffen. geh/difu
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Liebefeld-Bern: (1988), 71 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Berichte des NFP "Boden"; 18