Die Bedarfsplanung im Infrastrukturrecht. Über rechtliche Möglichkeiten der Stärkung des Umweltschutzes bei der Bedarfsfeststellung.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Im deutschen Infrastrukturrecht wird üblicherweise mit Bedarfsprüfungen gearbeitet, d.h. dass zunächst einmal ein Infrastrukturbedarf nachzuweisen ist ("Planrechtfertigung"), bevor weitere Planungsschritte zur Realisierung gemacht werden dürfen. Dies gilt jedenfalls für solche Infrastrukturen, die von der öffentlichen Hand zu verantworten sind, wie beispielsweise Straßen, Schienenwege, Wasserwege, Flughäfen, Stromleitungen oder infrastrukturelle Einrichtungen der lokalen Daseinsvorsorge, wie Wasserver- und Abwasserentsorgung. Der Ausbau und die Anpassung von Infrastrukturen sind in hohem Maße umweltrelevant. Daher bietet die Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung eine Chance, zu einem sehr frühen Zeitpunkt, die Feststellung des Bedarfs mit den Erfordernissen des Umweltschutzes zu koppeln. Der Beitrag verfolgt mehrere Ziele. Er möchte zunächst in grundsätzlicher Weise über das Bedarfsverständnis und über Bedarfsprüfungen und Bedarfsplanungen in rechtlichen Entscheidungsprozessen informieren sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für solche Prüfungen bzw. Planungen beleuchten. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen an die Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung gerichtet werden sollten, um Umwelterfordernisse und Bedarfsfeststellungen besser aufeinander zu beziehen. Der Untersuchung liegt eine Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und der Universität Leipzig zugrunde, die im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet worden ist. Darin ist eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung umweltrelevanter Bedarfsplanungen erfolgt und sind Empfehlungen zur Stärkung des Umweltschutzes im Vorgang der Bedarfsfeststellung erarbeitet worden.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 11

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S. 579-590

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