Die Einbeziehung Berlins in die Europäischen Gemeinschaften. Unter besonderer Berücksichtigung des Viermächte-Abkommens über Berlin vom 3. September 1971.
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SEBI: 86/847
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Die Arbeit behandelt die Einbeziehung Berlins in die Europäischen Gemeinschaften, das heißt die Einbeziehung Berlins in alle drei Gründungsverträge: den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).Dabei befaßt sich der Autor mit der Frage, in welchen Verfahren Berlin in die Europäischen Gemeinschaften miteinbezogen wurde und welche Rechtsgrundlage für diese Einbeziehung vorhanden ist.Dabei findet auch der Standpunkt der Sowjetunion genügende Bewertung.Im übrigen wird ausführlich der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die bestehenden alliierten Vorbehaltsrechte auf die Anwendung der Gemeinschaftsverträge in Berlin haben. kp/difu
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Berlin-Abkommen, Internationales Recht, Vertrag, Viermächteabkommen, Viermächtestatus, Besatzungsrecht, Europarecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Recht, Übernational
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Frankfurt/Main: Lang (1986), ca. 230 S., Kt.; Abb.; Lit.(jur.Diss.; Saarbrücken 1985)
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Berlin-Abkommen, Internationales Recht, Vertrag, Viermächteabkommen, Viermächtestatus, Besatzungsrecht, Europarecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Recht, Übernational
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 506