Betreuter Personenkreis und Mietpreisbildung. Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die Bund-Länder-Kommission der Bauminister hat in ihrem Bericht Vorschläge zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes abgegeben. Sie beinhalten den Grundsatz, dass aus wohnungspolitischer Sicht am Prinzip der Gemeinnützigkeit festgehalten werden soll, dass aber der soziale Auftrag der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen eindeutiger als bisher definiert werden muss. Der gewährten Steuerpräferenz soll als Gegenleistung die Verpflichtung gegenüberstehen, solchen Bevölkerungsgruppen zu helfen, die sich nicht aus eigener Kraft am Markt mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Allerdings ist keine komplette Belegungsbindung beabsichtigt. Es wird auf die Sondersituation der Genossenschaften und werksgebundenen Wohnungsunternehmen eingegangen. hg
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Recht, Politik, Wohnung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Belegung, Besteuerung, Miete, Wohnungsbelegung, Belegungsbindung, Wohnungsgenossenschaft
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.1, S.6-8
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Recht, Politik, Wohnung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Belegung, Besteuerung, Miete, Wohnungsbelegung, Belegungsbindung, Wohnungsgenossenschaft