Die Anwendung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie städtebaulicher Verträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Rechtsgutachten.
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DE
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Bonn
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ZLB: 97/1986-4
BBR: C 25 221
DST: R 60/371
BBR: C 25 221
DST: R 60/371
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GU
RE
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Abstract
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen in die Überlegungen einfließen, ob und welche Regelungen im Kontext der §§ 6 und 7 BauGB-MaßnahmenG auf Dauer in das Städtebaurecht übernommen werden sollen und welche Harmonisierungsmaßnahmen mit dem bestehenden Städtebaurecht dazu gegebenenfalls erforderlich sind. Diese Rechtstatsachenforschung wurde auf der Grundlage ausgewählter und repräsentativer Modellvorhaben betrieben. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Abschluß von städtebaulichen Verträgen im Vorfeld der Festlegung oder in förmlich festgelegten städtebaulichen Veranstaltungsgebieten grundsätzlich zulässig ist. In den rechtlichen Schlußfolgerungen wird zwischen Vertragsabschlüssen in Erwartung, aber vor Satzungsbeschluß zur förmlichen Festlegung und nach förmlicher Festlegung unterscheiden. Außerdem werden Aussagen zu den Grenzen der Einschaltung Dritter getroffen. Der Anhang enthält fünf Vertragsmuster für städtebauliche Verträge in städtebaulichen Veranstaltungsgebieten: Eigentümer-Sanierung, Beauftragung von Sanierungs- oder Entwicklungsträgern, Ablösungsvertrag und Darlehensumwandlung zum Ausgleichsbetrag sowie einen Bindungsvertrag zur Sicherung der Pflichten von Grundstückserwerbern anläßlich der Abwendung des Vorkaufsrechts oder der Bodenerwerbspflicht der Gemeinde. goj/difu
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XII, 110 S.
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Rechtstatsachenuntersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung der Städtebaurechtsnovelle 1997