Miet- und Raumrecht. Von Indexmiete keine Rede! - Wesen und Wirkung einer Mietzins-Anpassungsklausel.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Frage ist, ob im nicht-preisgebundener Wohnungsbau neben der Mieterhöhung auf die sog. Vergleichsmiete auch vertragliche Anpassungsklauseln zugelassen werden können. Das Bonner Städtebauinstitut gibt in einer Untersuchung der Anpassungsklausel den Vorzug vor der sog. Staffelmiete. Die Vorteile liegen in einer größeren Flexibilität beider Vertragspartner. Bei der Staffelmiete ist zudem die inflatorische Wirkung schon vorprogrammiert. Es wird auf die Bedenken der Bundesbank und § 3 des Währungsgesetzes hingewiesen. hg
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Recht, Wohnung, Miete, Mieterhöhung, Mietrecht, Vergleichsmiete, Anpassungsklausel, Staffelmiete
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 37(1983)Nr.1, S.6-8
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Recht, Wohnung, Miete, Mieterhöhung, Mietrecht, Vergleichsmiete, Anpassungsklausel, Staffelmiete