Konkurrenz paralleler Genehmigungen. Analyse und Lösungen des Problems aus der Sicht des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

Hartung-Gorre
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Hartung-Gorre

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Konstanz

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ZLB: 93/1893

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DI
S

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Abstract

Das geltende Recht weist eine Vielzahl von spezialgesetzlichenGenehmigungsvorbehalten zur Überprüfung der öffentlich- rechtlichen Zulässigkeit von baulichen und sonstigen Anlagen auf. Problematisch ist, daß oft mehrere eigenständige Genehmigungsverfahren für ein einziges Vorhaben erforderlich sind. Beispielsweise sind für die Zulassung eines Atomkraftwerks neben der atomrechtlichen Genehmigung, der Baugenehmigung und der immissions- und wasserrechtlichen Genehmigung weitere 20 Einzelgenehmigungen zu erteilen. Entschärft wird das Problem dadurch, daß Vorschriften zur Konzentration der Genehmigungsverfahren eingeführt worden sind. Dennoch verbleiben Fälle von konkurrierenden Genehmigungsverfahren. Dafür ergibt sich folgender Grundsatz: Jede Parallelgenehmigung ist für die anderen Genehmigungsbehörden insoweit bindend, als in ihr eine (endgültige) Regelung getroffen ist. lil/difu

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XVIII, 254 S.

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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 41