Zu den steuerrechtlichen Auswirkungen des Erbbaurechts. Ein Beitrag zur steuerrechtlichen Erfassung einer zivilrechtlichen Institution.

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SEBI: 79/5712

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Das Erbbaurecht - seit 1919 geregelt in der Erbbaurechtsverordnung - ist "das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben''. Der Eigentümer des Grund und Bodens gibt dem Baulustigen einen Bauplatz in Erbbaurecht; dies bedeutet für den Erbbauberechtigten, daß er sich den Kaufpreis für den Grundstück sparen kann, dafür allerdings dem Eigentümer eine meist in wiederkehrenden Leistungen bestehende Vergütung, den Erbbauzins, zu leisten hat. In seiner wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Ausgestaltung kann das Erbbaurecht als ein Recht, das zwischen Miete und Eigentum liegt, bezeichnet werden. Aus dieser Charakterisierung ergeben sich die in der Arbeit erörterten steuerrechtlichen Auswirkungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) bei dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer. Hierbei wird getrennt danach vorgegangen, ob das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück als gewerbliches Betriebsvermögen oder als Privatvermögen anzusehen sind. Da das Erbbaurecht steuerrechtlich - bis auf wenige Ausnahmen - nicht geregelt ist, muß durch Auslegung ermittelt werden, ob im Einzelfalle eine mehr dem Grundstückseigentum oder mehr der Miete angenäherte steuerrechtliche Bewertung dem Gesetzeszweck entspricht. eb/difu

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Erbbaurecht, Steuerrecht, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Anleihe, Hypothek, Zivilrecht, Steuer, Verwaltungsrecht, Bodenrecht

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Köln: (1968), XLIX, 178 S., Lit.

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Erbbaurecht, Steuerrecht, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Anleihe, Hypothek, Zivilrecht, Steuer, Verwaltungsrecht, Bodenrecht

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