Arbeitsmarkt-Reformen: Betriebe reagieren kaum auf Änderungen beim Kündigungsschutz.
Bundesagentur für Arbeit
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Bundesagentur für Arbeit
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DE
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Nürnberg
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0942-167X
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ZLB: 4-Zs 3905
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Abstract
Im Focus der Debatte um den Kündigungsschutz stehen oft die vermuteten Beschäftigungseffekte: Die einen befürchten Arbeitsplatzabbau, die anderen erwarten positive Wirkungen. In den letzten Jahren hat es sowohl eine Lockerung (1996) als auch eine Verschärfung (1999) des Kündigungsschutzes gegeben. So konnten diese Thesen anhand der Wirklichkeit überprüft werden. Eine empirische Analyse des betrieblichen Einstellungsverhaltens jeweils vor und nach der Gesetzesänderung bestätigt bisherige Untersuchungen auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene. Die Variation der Schwellenwerte im deutschen Kündigungsschutzrecht hat weder die Zahl der Einstellungen noch die Zahl der Kündigungen messbar verändert. Deshalb ist ein signifikanter Einfluss auf das Beschäftigungsniveau bzw. die Arbeitslosigkeit ebenfalls auszuschließen. Die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes ist für den Arbeitsmarkt trotzdem nicht irrelevant: Sie beeinflusst möglicherweise die Struktur der Beschäftigung ebenso wie die Flexibilität der Betriebe. Das Beschäftigungsargument ist aber - trotz Arbeitsmarktkrise - nicht stichhaltig. difu
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IAB-Kurzbericht
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Nr. 15
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S. 1-4