Konversion von Straßenbaubeiträgen nach Bundesbaugesetz oder Kommunalabgabengesetz.
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Datum
1982
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ZZ
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Bei den Gemeinden besteht immer noch Unsicherheit über die Ermächtigungsnorm von Heranziehungsbescheiden zur Deckung von Straßenbaukosten. Insbesondere kann die Abgrenzung von BBauG und KAG der Länder nicht immer eindeutig vorgenommen werden. Für diese Problemlage bietet das Rechtsinstitut der Konversion eine hinreichende Lösungsmöglichkeit. Andere verwandte Begriffe wie die Auslegung von Verwaltungsakten oder das Nachschieben von Gründen kommen dagegen aufgrund unterschiedlicher Strukturelemente nicht in Betracht. Gegen die Anwendung der Konversion im kommunalen Beitragsrecht bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind für beide Umdeutungsrichtungen erfüllt. -z-
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 34(1981)Nr.24, S.941-946, Lit.