Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und Bodenschutz.

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Bonn

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ZLB: 2002/2666

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DI

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Abstract

Es wird der Versuch unternommen, die Bedeutung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit zunächst für das deutsche Umweltrecht zu bestimmen und dann für den Bereich des Bodenschutzes näher zu untersuchen. Dabei steht das neue Bundes-Bodenschutzgesetz im Mittelpunkt. Der Schutz des Bodens ist auch wegen der nach wie vor ungelösten Altlastenproblematik und des veränderten Bewusstseins bezüglich des Bodenverbrauchs besonders praxisrelevant. Zudem ist das Bundes-Bodenschutzgesetz die erste umfangreiche Kodifikation im Bereich des Umweltrechts, die nach der Rio-Deklaration, nach Einführung des Art. 20a Grundgesetz GG und nach der Verstärkung des Nachhaltigkeitsgedankens im Europäischen Gemeinschaftsrecht zustande gekommen ist. Ziel ist die Konkretisierung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit im Bereich des Bodenschutzrechts und damit zur Praktikabilität des Begriffes im deutschen Recht beizutragen und auch auf der anderen Seite dessen Grenzen aufzuzeigen. Die europarechtlichen Vorgaben bezüglich nachhaltiger Entwicklung werden ebenso behandelt wie mögliche verfassungsrechtliche Anforderungen an einfachgesetzliche Regelungen. kl/difu

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XII, 182 S.

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