Die Bausperrverordnung.
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Datum
1985
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ZZ
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IRB: Z 1047
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
Dokumenttyp
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Zusammenfassung
Das Instrument der Bausperre, das in allen österreichischen Landesgesetzen enthalten ist, dient dazu, die Aufstellung der Abänderung örtlicher Raumordnungspläne durch bauliche Maßnahmen nicht erschweren oder verhindern zu lassen. Eine ausführliche Besprechung verschiedener Aspekte dieser Bausperre behandelt u.a. die Durchbrechung der Bausperre durch Bauvorhaben, die den neuen oder geänderten Planungsabsichten entsprechen und schon während der Geltungsdauer der Bausperre bewilligt werden sollen. FGW
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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 50(1984)Nr.7, S.134-136, 138-140, Lit.