Reinhaltung des Rheins durch Rechtsschutz Betroffener.

Schulz, Paul-Martin
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1990

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SEBI: 91/4140

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Die Arbeit behandelt die Zusammenarbeit der Rheinanliegerstaaten in der internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen grenzüberschreitende Gewässerverunreinigungen sowie deren Folgen. Neuere Tendenzen im internationalen und nationalen Umwelt- und Wasserrecht werfen die Frage nach Abwehrrechten gegen die Abwassereinleitungen auf, z.B. die der grenzüberschreitenden Klagebefugnis. Festlegungen über den Gewässerstandard (Grenzwerte) zählen ebenso zu dieser Darlegung wie die allgemeinen Völkerrechtsregeln, das deutsche Wasserrecht, Maßnahmen gegen die Rheinverschmutzung sowie die Klagen in den verschiedenen Ländern gegen Abwassereinleiter, deren Genehmigungen und Anforderungen. Dabei wird die Gewässerschutzrichtlinie der EG berücksichtigt. Der Brandunfall in Basel von 1986 und das daraus entstandene Aktionsprogramm "Rhein" erfahren eine Beachtung in der Arbeit. Ein Überblick über die Verwaltungsverfahren zur Erlaubnis von Abwassereinleitungen wie auch die Abwehransprüche für einzelne Betroffene innerhalb und außerhalb Deutschlands schließen die Arbeit ab. rebo/difu

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Bonn: (1990), XLI, 200 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1991)

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