Die Konzentrationswirkung der Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz.
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1968
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SEBI: 70/2695
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Zusammenfassung
Das Rechtsinstitut der Planfeststellung hat seit Erlaß des Bundesfernstraßengesetzes und der neuen Landesstraßengesetze vor allem für den überörtlichen Straßenbau eine übertragende Bedeutung gewonnen. Dieses wurde aus den Bedürfnissen der Praxis nach einem zügigen Straßenbau unter gleichzeitiger Berücksichtigung der übrigen öffentlichen Interessen und der Privatinteressen der Betroffenen entwickelt. - Nach einem Überblick über das Wesen der Planfeststellung (d. h. Begriff, Rechtswirkungen und Rechtsnatur) schließt sich eine kurze Betrachtung darüber an, auf welchem Weg das Rechtsinstitut der Planfeststellung Eingang in das Straßen- und Wegerecht gefunden hat. Dieser geschichtliche Teil soll das Verständnis für die verfassungsrechtliche Problematik der Konzentrationswirkung (konzentrierte Behandlung der vielen durch ein Bauvorhaben berührten öffentlichen Interessen durch ein Verfahren vor einer Behörde) im Hinblick auf die Verteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern unter dem Grundgesetz erhöhen. chb/difu
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Bad Godesberg: Kirschbaum (1968), 115 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1967)
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Straßenverwaltung"; 5