La loi sur les catastrophes et ses effets.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1083

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt Fragen der Entschädigung bei Naturkatastrophen. Für städtebauliche Entwicklungen in gefährdeten Gebieten wird künftig als Anlage zum Bebauungsplan eine planerische Darstellung der möglichen Gefährdungen verlangt; sie wird nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren, in denen entsprechende kartographische Unterlagen erstellt werden sollen, zwingend. So wünschbar diese Ergänzung des Planungsrechts auch war, fallen Entschädigungsansprüche aus seitherigen Planungen nun der Allgemeinheit zur Last. Der Autor erwartet eine nur langsam wachsende Einsicht der Verantwortlichen, nachdem in der Vergangenheit derartige Fragen von den zuständigen lokalen Gremien durchaus großzügig behandelt wurden. kr

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Stadtplanung/Städtebau, Planungsrecht, Naturkatastrophe, Erdbeben, Überschwemmung, Schadensverhütung, Schadenshaftung, Entschädigung, Haftungsrecht, Bebauungsplan, Bodennutzung, Baunutzung, Gefährdungsanalyse, Kartierung, Planungsgrundlage

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Urbanisme 52(1983)Nr.196, S.29-31, Abb.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Stadtplanung/Städtebau, Planungsrecht, Naturkatastrophe, Erdbeben, Überschwemmung, Schadensverhütung, Schadenshaftung, Entschädigung, Haftungsrecht, Bebauungsplan, Bodennutzung, Baunutzung, Gefährdungsanalyse, Kartierung, Planungsgrundlage

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries