Aktuelle Fach- und Rechtsprobleme der Landschafts- und Grünordnungsplanung und ihres Verhältnisses zur kommunalen Bauleitplanung. Referat gehalten an der Wissenschaftlichen Arbeitstagung Universität Kaiserslautern, 17./18. März 1986. Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.

Wuest, Hanns Stephan
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1986

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Übergeordnete Zielsetzung von Landschaftsplanung und Grünordnung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sind: Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Entwicklung eines nachhaltig funktionsfähigen Naturhaushaltes einschließlich der Freiräume im Siedlungsbereich für die Erholung. Eine Vorsorgeplanung, die sicherstellt, dass Neubaugebiete unter ökologischen stadtklimatischen und lufthygienischen Gesichtspunkten und Aspekten der Wohnumfeldgestaltung nicht bereits als Problem- und Sanierungsgebiete von morgen programmiert werden. Einen vollständigen und umfassenden Beitrag zu Naturschutz und Landschaftspflege kann die Landschaftsplanung nur durch Integration staatlicher und kommunaler Aufgabenerfüllung leisten. Bauleitplanung und Landschaftsplanung sollten gegenseitig weisungsungebunden, jedoch zeitlich parallel in ständiger Kooperation und Rückkoppelung vor sich gehen, sowohl in der fachlichen Erarbeitung als auch in der förmlichen Aufstellung. Die Endprodukte wären dann: der bisherige Flächennutzungsplan als zukünftiger Siedlungs- und Landschaftsplan; der städtebauliche Rahmen- und Landschaftsentwicklungsplan auf der Stufe der informellen Bauleitplanung; der Bebauungsplan und Grünordnungsplan auf der Stufe der verbindlichen Bauleitplanung. (ei)

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.), 18(1986), Nr.10, S.1230-1233, Lit.

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