Inhalt des künftigen Regionalplans.

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1973

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SEBI: 74/3697

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Zusammenfassung

Der Regionalplanentwurf der Planungsgemeinschaft Zentrales Oberrheingebiet geht von der Überlegung aus, daß die hohen Nutzungsdichten und -ansprüche in der Region auch in Zukunft mit Sicherheit zu Nutzungskonflikten führen, die in den meisten Fällen überörtliche Zusammenhänge berühren und deshalb auch auf überörtlicher - regionaler - Ebene zu lösen sind. Da der Regionalplan das einzige Instrument der Regionalplanung mit bindender Wirkung ist, müssen in ihm die im Konfliktfall zu treffenden Entscheidungen soweit wie möglich vorbereitet werden. Zusätzlich wird ein ausreichend konkretes Leitmodell benötigt, das den Rahmen für die Entwicklung des Gesamtraumes abgrenzt.

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In: aus: Materialdienst zur Regionalplaner-Tagung am 29. und 30. 5. 1973 in der Evangelischen Akademie Bad Boll zum Thema "Der künftige Regionalplan" Bad Boll, (1973) S. 34-35

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