Die Einführung der preußischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein - Ein Beitrag zur Entwicklung des Verwaltungsrechtsschutzes.

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SEBI: 78/4763

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In Preußen wurde durch Gesetz vom 3. Juli 1875 über die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren eine von der Verwaltung unabhängige Verwaltungskontrolle und -gerichtsbarkeit verwirklicht. Mit dieser Institutionalisierung des Verwaltungsrechtswegs wurde den Prinzipien des Rechtsstaats und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, von Rechtslehrern wie Otto Bähr, Rudolf v. Gneist und Friedrich Julius Stahl gefordert, Rechnung getragen. Im Jahre 1889 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein geschaffen. Für die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit war eine allgemeine Reform der Verwaltungsorganisation, insbesondere der Kommunalverwaltung notwendig. Der Verfasser schildert die Schwierigkeiten, diese Reformen in dem damaligen Ständestaat Schleswig-Holstein durchzuführen. wd/difu

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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte

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Kiel: (1977), 222 S., Lit.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte

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