Die staatlichen Belange bei der italienischen Regionalgesetzgebung.
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1968
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SEBI: 71/1479
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Zusammenfassung
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der regionalen Gesetzgebungsbefugnisse in Italien, die neben den Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung und der regionalen Mitwirkungsrechte den Hauptbereich regionaler Befugnisse darstellen.Zusätzlich zu den in Bundesstaaten üblichen Einschränkungen findet sich in der italienischen Verfassung bzw. in den fünf Sonderstatuten der autonomen Sonderregionen, die Verfassungsrang besitzen, ein Katalog von zusätzlichen Beschränkungen, die auf verschiedenste Weise die Interessenwahrung des Staates zum Ziel haben.Anhand des Gesetzgebungsverfahrens und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts wird aufgezeigt, wie mittels dieser Einschränkungen die Wahrung staatlicher Interessen im weitesten Sinne erreicht und wie deshalb ein Teil der Gesetzgebung regionalen Stellen anvertraut werden kann.
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Erlangen (1968) XXV, 260 S., Lit.