Die Neuregelung des Mietrechts in ihrer Auswirkung auf Werkswohnungen.

Hof, Ernst Guenter
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1970

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SEBI: 79/1724

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Die Geschichte der Werkswohnung und des Mieterschutzes zeigt, daß beide auf eine allgemeine Zwangslage zurückzuführen sind, beide sind Kinder des Wohnungsmangels. So wurde während der wirtschaftlichen Notzeiten des 1. und 2. Weltkriegs der vorhandene Wohnraum einer Zwangswirtschaft unterworfen. Durch die Freigabe der Mieten sowie durch die Aufhebung eines angeblich einseitigen Schutzes der Mieter sollte der ,,Begünstigung des Mieters'' entgegengewirkt werden. Versuche der Opposition, 1964 eine Änderung des Mietrechts (Gesetz zur Behebung sozialer Notstände auf dem Gebiet des Mietrechts) zu erreichen, wurden von der CDU/CSU-geführten Regierung abgelehnt. Erfolg hatte dieses erst, als die SPD 1966 in die Regierung eintrat. Während der Zeit der überschäumenden Konjunktur wurden oftmals Werkswohnungen bei den Einstellungen mit angeboten. Die faktischen und rechtlichen Nachteile (insbes. PAR. 565d BGB) wurden mit den günstigen Mieten ausgeglichen. Um jedoch dem Nachteil einer zu großen Kapitalbindung der Unternehmer zu entgehen, fordert der Verfasser eine stärkere Eingliederung der Wohnungen in den freien Markt. Die betrieblichen Wohnungszuschüsse sollten in Form von Lohn- und Gehaltszulagen weitergegeben werden. Dadurch würde die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt größer und die Bevorzugung einer Bevölkerungsgruppe etwas zurückgedrängt. eb/difu

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Frankfurt/Main: (1970), 109 S., Tab.; Lit.

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