Kulturpolitik als Bewährungsprobe für den deutschen Föderalismus.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 2009/2967
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DI
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Abstract
Innerhalb des föderativen Systems der Bundesrepublik gehörte die Kulturpolitik lange Zeit zu den wenigen Bereichen, in denen die Länder noch selbständig gesetzgeberisch, gestalterisch und fördernd tätig werden konnten - auf vielen anderen Feldern hatte der Bund im Laufe der letzten Jahrzehnte seine Kompetenzen umfassend ausgedehnt. Doch nach der deutschen Vereinigung 1990 kam es auf dem Feld Kulturpolitik zu folgenschweren Veränderungen: In der neuen Hauptstadt Berlin wurden von Seiten des Bundes eindeutige kulturpolitische Impulse gesetzt, zudem wurde 1998 ein Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien berufen und 2002 eine Bundeskulturstiftung gegründet. Auch der voranschreitende europäische Integrationsprozess sorgt für Veränderungen. Sei es über kulturrelevante Bestimmungen oder spezielle Förderprogramme: Kulturpolitik hat spätestens mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht die Aufmerksamkeit der EU gewonnen. Aufgrund dieser Entwicklungen scheinen die Länder in einem ihrer letzten Zuständigkeitsbereiche mit neuen Akteuren konfrontiert zu sein. Wie sich die Veränderungen nach 1990 auf ihre Politikgestaltungsmöglichkeiten auswirkten und welche Folgen dies für die Kultur nach sich zog, wird in der Arbeit behandelt.
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IX, 339 S.
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Studien zur Kulturpolitik; 7