Der Zeitfaktor im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
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DE
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Trier
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ZLB: 2001/2897
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DI
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Abstract
Den Einstieg in die Materie bildet eine kurze Darstellung der geschichtlichen Zusammenhänge von der Einführung der ersten immissionsschutzrechtlichen Vorschrift bis zum Erlass des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Aufgezeigt werden vor allem die Intentionen des jeweiligen Gesetzgebers. Bisherige Beschleunigungsversuche im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren haben keine durchschlagenden Erfolg gehabt. Dies lag vor allem darin, dass ein notwendiges Umdenken bislang nicht erfolgte, dieses jedoch notwendig ist, um den Hauptgrund für die lange Verfahrensdauer auszuschalten. Dabei geht es um die Prüftiefe des Verfahrens, welche wiederum in der übernommenen Mitverantwortung des Staates für die Risiken der Technik liegt. Zwar besteht aufgrund der objektiven Werteordnung des Grundgesetzes eine allgemeine Staatsverantwortung für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, jedoch fordern auch die Rechte des Antragstellers sowie die allgemeine Verantwortung für ein funktionierendes Wirtschaftsleben eine Begrenzung. Weiterhin wird nachgewiesen, dass ein Selbstzweck des Verfahrens ausscheidet, alle Änderungsmöglichkeiten an den über den direkten Gesetzeszweck hinausgehenden Verfahrenszwecken gemessen werden müssen. Einer sich an den Aspekten der Effizienz- und Akzeptanzgesichtspunkten orientierenden Betrachtungsweisen kommen vor allem die Versicherungsmodelle nahe. kirs/difu
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III, 171 S.