Verwaltungsakt und Rechtssatz. Zur Systematik rechtswidriger Verwaltungsakte im deutschen und französischen Recht.
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1970
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SEBI: 70/2239
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Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob es Kriterien gibt, nach denen sich rechtmäßige von rechtswidrigen Verwaltungsakten unterscheiden lassen, ob diese Unterscheidung im Einzelfall möglich ist, oder ob es allgemeine systematische Zusammenhänge zwischen den einzelnen Fällen rechtswidriger Verwaltungsakte gibt. Der rechtswissenschaftlichen Systematik muß es darauf ankommen, ein System zu finden, das dem Zweck der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität dient und trotzdem eine gerechte Entscheidung des Einzelfalls zuläßt. Ein System rechtswidriger Verwaltungsakte ist ein Teilsystem innerhalb der Rechtsordnung. Es geht daher von bestimmten vorgegebenen Begriffen aus Verwaltungsakt und Rechtswidrigkeit. Wesentlich ist, daß sich an diesen Begriffen die Systematik rechtswidriger Verwaltungsakte orientiert. Aufgabe der weiteren Untersuchung ist es, die Bedeutung und Grenzen der Systematik zu klären. Dabei soll bewiesen werden, daß die in der deutschen Lehre entwickelten Systeme rechtswidriger Verwaltungsakte die Grenzen möglicher Systematik überschritten haben, weil sie sich im Gegensatz zum französischen Recht als formal logisch verstehen.
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Köln: Heymann (1970) 177 S., Lit.(jur.Diss.; Saarbrücken o.J.)
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Serie/Report Nr.
Annales Universitatis Saraviensis; 49