Der Entwurf der EG-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt - zugleich eine Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 23.10.2007 - Rs. C-440/05.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Der Beitrag analysiert den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 9.2.2007, in dem die Mitgliedstaaten verpflichtend aufgefordert werden sollten, wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Außerdem enthält der Richtlinienentwurf Vorschriften zu Art und Maß der anzuwendenden strafrechtlichen Sanktionen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Frage, ob der Richtlinienvorschlag noch mit dem für das europäische Strafrecht sehr bedeutsamen Urteil des EuGH vom 23.10.2007, Rs. C-440/05, vereinbar ist. Der EuGH hatte in der Entscheidung zur kompetenzrechtlichen Zulässigkeit eines Rahmenbeschlusses 2005/667/JI des Rates vom 12. Juli 2005 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe (ABl. L 255, S. 164) Stellung genommen. Hier hatte der EU-Gesetzgeber versucht, den Mitgliedstaaten eine vergleichbare Mindestharmonisierung ihrer innerstaatlichen Vorschriften vorzuschreiben und dabei u.a. auch konkrete Sanktionshöhen gefordert. Neben der Überprüfung des Richtlinienentwurfs auf die Einhaltung der Garantiefunktion von Strafgesetzen sowie das Verhältnis zum nationalen Umweltstrafrecht wagt der Autor einen Ausblick in die Zukunft.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 6

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S. 301-307

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