Heischurteile der Reichsstadt Nürnberg für ihr Territorium im Spiegel der Ratsverlässe - vom 15. bis 18. Jahrhundert.

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SEBI: 77/5458

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Zusammenfassung

Die Stadt Nürnberg kann heute auf eine sieben bis acht Jahrhunderte lange Entwicklung von Stadtverfassung und Stadtrecht zurückblicken.Die Untersuchung der ,,Heischurteile'' für das Nürnberger Territorium soll einen Beitrag zur Erforschung des Gerichtsverfahrens in dem alten Nürnberg leisten.Die ,,Heisch'' oder ,,Heische'' waren Bitten um Rechtsbelehrung oder um den Schiedsspruch eines Gerichts, und zwar eines ,,Heischgerichtes'' - dies waren meist die Oberhöfe.Verfügte die Stadt Nürnberg bereits im 15. und 16.Jahrhundert über ein sehr ausgewogenes, durch zahlreiche Dekrete, Gerichtsordnungen und Kodifikationen geregeltes Rechtssystem, so war jedoch die Einholung von Heischurteilen durch Nürnberger Gerichte ohne ausdrückliche Regelung, sondern beruhte auf gewohnheitsrechtlicher Überlieferung und wurde bis ins 18.Jahrhundert so beibehalten.Hauptanliegen der Arbeit ist es, das Verfahren der Urteilsfindung durch den Rat sowie dessen Beziehung zu den anfragenden Gerichten und Institutionen aufzuzeigen.Hinsichtlich der Inhalte der Urteile beschränkt sich die Untersuchung auf eine allgemeine Übersicht; sie will damit auch einen Anstoß zu weiterer Forschung geben. sw/difu

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Stadtrecht, Heischurteil, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Verfassungsrecht

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Nürnberg: Selbstverlag (1977), XV, 142 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Reg.

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Stadtrecht, Heischurteil, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Verfassungsrecht

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Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte; 21