Rechtsschutz gegen ehrverletzende Äußerungen der öffentlichen Hand.
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DE
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Bonn
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ZLB: 92/1879
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DI
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Abstract
Der Rechtsschutz gegen ehrverletzende Äußerungen der öffentlichen Hand mit Schwerpunkt auf dem Ehrenschutz im politischen Bereich (dort, wo Politiker und Publizisten wechselseitig versuchen, das öffentliche Ansehen ihrer Gegner herabzusetzen), aber insbesondere der Fall, daß sich Private gegen Äußerungen von Trägern öffentlicher Gewalt zur Wehr setzen, ist Thema dieser Arbeit. Häufiger Gegenstand gerichtlicher Verfahren sind Klagen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger oder gegen die Gemeinde selbst (z.B. bei Unternehmen, denen nach Werkleistungen vorgeworfen wurde, sie hätten mehr Arbeitsstunden abgerechnet als aufgewendet). Eine gesetzliche Neuregelung des Staatshaftungsrechts ist bislang noch nicht erfolgt, so daß der Rechtsschutz des Bürgers auf der Rechtsfortbildung der Gerichte beruht. Schwerpunkt ist die Auswertung der Rechtsprechung hinsichtlich der Ansprüche der Betroffenen (Bürger, Beamte) auf Wiedergutmachung bei gleichzeitiger Abwägung von Ehrverletzung und Meinungsfreiheit. rebo/difu
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VII, 274 S.