Polizeiliche Maßnahmen gegen die offene Drogenszene.

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Münster

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ZLB: 99/3219

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Abstract

Unter offener Drogenszene ist ein örtlich definierbarer Bereich zu verstehen, der bei den Konsumenten bekannt ist und von der Bevölkerung auf Grund der Anzahl der Konsumenten negativ wahrgenommen wird. Konsum und Handel prägen diesen Bereich, wobei sich mittelbar Folgebelästigungen auf das nähere Umfeld ausdehnen. Die polizeilichen Massnahmen befassen sich mit der Verhinderung der Verfestigung einer offenen Drogenszene, z.B. Präsenz durch Streifengang, Identitätsfeststellung und Platzverweisdatei. Dadurch sollen Folgemassnahmen wie der Platzverweis vorbereitet und die offene Szene beobachtet und empirisch aufbereitet werden. In Hamburg kann davon ausgegangen werden, dass die offenen Drogenszene sich nicht an einem Ort verfestigen kann. Eine Zusammenfassung der derzeit möglichen Massnahmen ist darüber hinaus nötig, um an ihr messen zu können, ob neue Konzepte eine höhere Effektivität gegenüber den bisherigen Möglichkeiten bieten. Schließlich widmet sich die Arbeit den Erfolgsaussichten einer Liberalisierung der Drogenpolitik, beispielsweise wird die staatliche Heroinabgabe in Großbritannien, der Schweiz, den Niederlanden und in Deutschland dargestellt. kirs/difu

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304 S.

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Juristische Schriftenreihe; 121