Das kommunale Jugendamt zwischen Eingriff und Leistung.
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Zusammenfassung
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 sicherte Kindern und Jugendlichen Hilfe und Förderung zu und übertrug entsprechende Aufgaben neben der Schule dem Jugendamt, das sich aber auf Aufsicht und Ersatzerziehung beschränkte und deshalb in den Ruf einer ,,Jugendverfolgungsbehörde'' kam. Heutige Aufgaben, die Sonderstellung des Jugendamtes gegenüber anderen kommunalen Verwaltungen und die hierin liegende Chance, unabhängiger und also tatkräftiger zu wirken, werden begründet. Die Rolle des Jugendwohlfahrtsausschusses, der kommunale Jugendplan, Fragen der Leitung, der Mitarbeiter und der Arbeitsbereiche werden behandelt.
Beschreibung
Schlagwörter
Organisation, Kommunalverwaltung, Jugendamt, Jugendwohlfahrtsausschuss, Erziehungsbeistandschaft, Vormundschaft, Mitarbeiter
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In: frage zeichen (1970) S. 34-44
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Organisation, Kommunalverwaltung, Jugendamt, Jugendwohlfahrtsausschuss, Erziehungsbeistandschaft, Vormundschaft, Mitarbeiter
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DJI-Dok.; 3/70