Erwerbsrecht der Gemeinde in Sanierungsgebieten - zur Frage der Erforderlichkeit eines Grunderwerbs für die Durchführung der Sanierung.

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1975

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Abdruck und Erläuterung des Urteils vom Landgericht Hamburg v. 16.Juni 1975 (Baul. O. 14/74) mit dem ein Erwerbsbescheid der zuständigen Behörde der Freien Hansestadt Hamburg aufgehoben wurde, in dem sie ein zum Verkauf bestimmtes Grundstück durch Ausübung des Grunderwerbsrechtes erwerben wollte. Das Gericht führte aus, daß das Grunderwerbsrecht nur ausgeübt werden darf, wenn der Erwerb des Grundstücks für die Sanierung erforderlich und eine ausreichend klare Planungsvorstellung gegeben ist. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.

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Hamburger Grundeigentum, Hamburg (1975) S. 442-444

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