Mischfinanzierung. Die neuen Vorstellungen der Länderminister.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Es wird die Konzeption der Länderminister für einen Abbau der Mischfinanzierung in der Wohnungsbau- und in der Städtebauförderung und für die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeiten auf die Länder im Wortlaut wiedergegeben. Der Abbau der Mischfinanzierung erfasst sämtliche Finanzierungsbereiche (Totalabbau). Die Konzeption umfasst einen Zeitplan, die Ausgleichsmasse, Form des Ausgleichs, Rückflüsse und die Restverpflichtungen des Bundes. Abschnitt 2 beinhaltet die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit im Wohnungsbau und Abschnitt 3 die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit im Städtebau aus Anlass des Abbaues der Mischfinanzierung. Dies erfordert jeweils eine Ablösung im Bundesrecht und setzt bei beiden eine Grundgesetzänderung voraus. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungsbaufinanzierung, Städtebau, Städtebauförderungsgesetz, Gesetzgebung, Länderrecht, Land, Mischfinanzierung, Gesetzgebungskompetenz, Politik, Wohnungsbau, Recht, Finanzen
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.8, S.454, 456
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Wohnungsbaufinanzierung, Städtebau, Städtebauförderungsgesetz, Gesetzgebung, Länderrecht, Land, Mischfinanzierung, Gesetzgebungskompetenz, Politik, Wohnungsbau, Recht, Finanzen